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Gutachten und Straßenzulassung

FAQ – Gutachten, Festigkeitsnachweise und Straßenzulassung

Stellen Sie Festigkeitsgutachten, Teilegutachten oder andere Nachweise zur Verfügung?

Für die überwiegende Mehrheit der angebotenen Zubehörteile liegen keine gesonderten Festigkeitsgutachten, Teilegutachten oder vergleichbaren Prüfunterlagen vor, und diese können auch nicht nachträglich bereitgestellt werden.

Viele unserer angebotenen Komponenten stammen aus dem professionellen Offroad- und Motorsportbereich und sind für extreme Einsatzbedingungen wie Motocross, Enduro und Rennbetrieb entwickelt. Diese Einsatzbereiche stellen in der Praxis deutlich höhere Anforderungen an Material und Belastbarkeit als der normale Straßenbetrieb.

Sofern ein Artikel über eine ABE, E-Kennzeichnung oder eine andere Form der Zulassung verfügt, ist dies direkt in der jeweiligen Produktbeschreibung angegeben. Weitere Unterlagen oder Bescheinigungen sind nicht verfügbar.

Warum werden für Motorsportteile in der Regel keine gesonderten Gutachten erstellt?

Die Erstellung von Festigkeitsgutachten oder Teilegutachten erfordert umfangreiche technische Prüfungen, Berechnungen und Begutachtungen durch zugelassene Prüforganisationen. Dieser Prozess verursacht in der Praxis Kosten von mehreren tausend bis zu mehreren zehntausend Euro pro Bauteil und Ausführung.

Motorsport- und Offroad-Komponenten werden speziell für den sportlichen Einsatz entwickelt und unter realen Belastungsbedingungen verwendet. Eine zusätzliche Erstellung formaler Gutachten für den öffentlichen Straßenverkehr ist in diesem Produktbereich daher nicht üblich.

Können Sie Gutachten oder Festigkeitsnachweise auf Anfrage beschaffen?

Nein. Als Händler verfügen wir ausschließlich über die vom Hersteller bereitgestellten Produktinformationen.
Darüber hinausgehende Gutachten, Prüfberichte oder technische Nachweise liegen uns nicht vor und können auch nicht individuell angefordert oder erstellt werden.

Welche Artikel verfügen über eine Straßenzulassung?

Artikel mit vorhandener Zulassung, wie z. B. bestimmte Beleuchtungskomponenten mit E-Kennzeichnung, sind entsprechend in der jeweiligen Produktbeschreibung gekennzeichnet.

Wenn dort keine Zulassung oder kein Gutachten erwähnt ist, liegen für den Artikel keine entsprechenden Unterlagen vor.

Ist eine Eintragung beim TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüforganisation möglich?

Die Beurteilung und Entscheidung über eine Eintragung liegt ausschließlich bei der jeweiligen Prüforganisation und hängt vom Fahrzeug, dem Bauteil und den individuellen Voraussetzungen ab.

Wir können hierzu keine Aussage treffen und keine entsprechenden Nachweise bereitstellen. Bitte wenden Sie sich bei Fragen direkt an eine Prüfstelle Ihrer Wahl.

Können Sie eine Eintragung oder Zulassung garantieren?

Nein. Die Verantwortung für die Zulässigkeit und Eintragung eines Bauteils liegt grundsätzlich beim Fahrzeughalter und der zuständigen Prüforganisation.

 

 

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Wichtiger Hinweis

Liebe Kundinnen und Kunden,
am Donnerstag, dem 3. Oktober ist Feiertag
und am nächsten Tag Brückentag.

Deshalb versenden wir am Donnerstag/Freitag keine Pakete.
Das gilt auch für einige Bestellungen vom Mittwoch.

Ab Montag 7.10. versenden wir wieder wie gewöhnlich.

Wir danken euch herzlich für euer Verständnis und wünschen euch auch ein paar schöne Tage!