Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)

In der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden Gefahrstoffe ebenfalls in verschiedene Klassen eingeteilt, um den sicheren Umgang mit ihnen zu gewährleisten. Dabei werden folgende Gefahrstoffklassen unterschieden:

  • Explosionsgefährliche Stoffe
  • Gase
  • Entzündbare Flüssigkeiten
  • Entzündbare Feststoffe
  • Oxidierende Stoffe
  • Giftige Stoffe
  • Ätzende Stoffe
  • Gesundheitsschädliche Stoffe
  • Umweltgefährliche Stoffe

Jede dieser Klassen ist durch ein spezifisches Gefahrenpiktogramm gekennzeichnet, das auf dem Behälter des Gefahrstoffs angebracht sein muss. Zudem müssen Sicherheitsdatenblätter, für alle Gefahrstoffe bereitgestellt werden, die Informationen über ihre Einstufung, Kennzeichnung, physikalischen und chemischen Eigenschaften sowie mögliche Gefährdungen und Schutzmaßnahmen enthalten.

 

Welche Gefahrenpiktogramme gibt es

Es gibt insgesamt neun verschiedene Gefahrenpiktogramme, die je nach Art der Gefahr auf einem Behälter oder in einem Sicherheitsdatenblatt angebracht werden müssen. Die Gefahrenpiktogramme sind international standardisiert und werden auch in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verwendet. Hier sind die neun verschiedenen Gefahrenpiktogramme aufgelistet:

  1. Explosionsgefahr (Kategorie 1-5)
  2. Entzündbare Gase
  3. Entzündbare Flüssigkeiten (Kategorie 1-3) 4.1 Entzündbare Feststoffe (Kategorie 1-3) 4.2 Selbstzersetzliche Stoffe 4.3 Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 5.1 Oxidierende Gase 5.2 Oxidierende Flüssigkeiten (Kategorie 1-3) 6.1 Giftige Stoffe (Kategorie 1-3) 6.2 Ansteckungsgefährliche Stoffe
  4. Radioaktive Stoffe
  5. Ätzende Stoffe (Kategorie 1-3)
  6. Umweltgefährdende Stoffe

Die Gefahrenpiktogramme sind durch verschiedene Symbole und Farben gekennzeichnet und dienen dazu, den Benutzer auf mögliche Gefahren beim Umgang mit bestimmten

Was muss der Endverbraucher beachten

Als Endverbraucher sollten Sie beim Umgang mit Gefahrstoffen stets die Gefahrenpiktogramme auf den Verpackungen beachten. Diese geben wichtige Hinweise auf mögliche Gefahren beim Umgang mit dem jeweiligen Stoff. Lesen Sie daher immer die Produktbeschreibung, Gebrauchsanweisung oder das Sicherheitsdatenblatt des Produkts, um über mögliche Gefahren und erforderliche Schutzmaßnahmen informiert zu sein.

Zudem sollten Sie beim Umgang mit Gefahrstoffen geeignete Schutzkleidung, Handschuhe und gegebenenfalls Atemschutz tragen, um sich vor potenziellen Gefahren zu schützen. Beachten Sie auch die Lagerungshinweise und bewahren Sie Gefahrstoffe immer außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren auf.

Sollten Sie Fragen oder Unsicherheiten bezüglich des Umgangs mit bestimmten Gefahrstoffen haben, wenden Sie sich am besten an den Hersteller oder Verkäufer des Produkts oder an eine Fachperson für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz.

Was tun, wenn etwas Unvorhergesehenes passiert ist

Wenn es zu einem Vorfall beim Umgang mit Gefahrstoffen gekommen ist, sollten Sie umgehend entsprechende Maßnahmen ergreifen, um Schäden zu minimieren. Dazu gehört in erster Linie, die betroffene Person(en) in Sicherheit zu bringen und gegebenenfalls eine Erste-Hilfe-Maßnahme durchzuführen. Falls notwendig, verständigen Sie den Rettungsdienst oder die Feuerwehr.

Melden Sie den Vorfall anschließend unverzüglich an Ihren Arbeitgeber oder den zuständigen Vorgesetzten und dokumentieren Sie den Vorfall ausführlich. Dabei sollten Sie insbesondere Angaben zu Art und Umfang des Vorfalls, den beteiligten Personen, den betroffenen Stoffen sowie den getroffenen Maßnahmen machen.

In Abhängigkeit von der Schwere des Vorfalls sind Sie gegebenenfalls verpflichtet, den Vorfall an die zuständigen Behörden zu melden. Hierbei kann es sich beispielsweise um das Gewerbeaufsichtsamt, die Berufsgenossenschaft oder das Umweltamt handeln. Auch hierbei sollten Sie sich von Fachpersonen beraten lassen, um die korrekten Schritte einzuleiten.

Was sollte ich bei der Lagerung beachten

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen sollten Sie einige wichtige Punkte beachten, um potenzielle Risiken zu minimieren:

  1. Lagern Sie Gefahrstoffe immer an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort. Vermeiden Sie direkte Sonneneinstrahlung und hohe Temperaturen.

  2. Lagern Sie Gefahrstoffe immer getrennt von anderen Stoffen, insbesondere von brennbaren und oxidierenden Stoffen.

  3. Lagern Sie Gefahrstoffe immer in ihren Originalverpackungen oder in speziell dafür vorgesehenen Behältern. Achten Sie darauf, dass die Verpackungen in einwandfreiem Zustand sind und keine Beschädigungen aufweisen.

  4. Kennzeichnen Sie die gelagerten Gefahrstoffe deutlich mit den entsprechenden Gefahrenpiktogrammen und Bezeichnungen, um eine Verwechslung oder Verunreinigung zu vermeiden.

  5. Sorgen Sie für eine ausreichende und leicht zugängliche Ausstattung von Löschmitteln, wie zum Beispiel Feuerlöschern oder Löschdecken.

  6. Beachten Sie die spezifischen Lagerübungsvorschriften für die jeweiligen Gefahrstoffe, die sich aus den Sicherheitsdatenblättern ergeben.

  7. Lagern Sie Gefahrstoffe immer außerhalb der Reichweite von Kindern und Haustieren.

Wenn Sie unsicher sind, welche Vorschriften für die Lagerung von bestimmten Gefahrstoffen gelten, sollten Sie sich von Fachpersonen beraten lassen.

 

Überarbeitetet Version 02.01.2023

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