Gesetzliche Gewährleistung
Auf alle Neuwaren hast du bei uns 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Viele verwechseln das mit einer Garantie – deshalb hier kurz und ehrlich, was dahintersteckt und was nicht.
Kurz gesagt: Die Gewährleistung deckt Mängel ab, die schon bei der Lieferung vorhanden waren – auch wenn sie erst später sichtbar werden. Sie ist kein Versprechen, dass ein Teil zwei Jahre lang hält, egal wie es genutzt wird.
Das ist ein Mangel
- Material- oder Fertigungsfehler, z. B. ein Riss im Guss, eine fehlerhafte Schweißnaht oder eine undichte Dichtung ab Werk
- Das Teil funktioniert bei korrekter Verwendung nicht wie vorgesehen
- Das Teil entspricht nicht der Beschreibung – z. B. falsche Ausführung geliefert oder die angegebene Fahrzeugzuordnung stimmt nicht
Das ist kein Mangel
- Normaler Verschleiß, z. B. bei Kette, Ritzel, Kettenrad, Bremsbelägen, Reifen, Kupplungsscheiben, Kolben und Kolbenringen, Lagern, Dichtungen oder Filtern. Die Lebensdauer hängt stark von Fahrweise, Gelände und Pflege ab.
- Sturz-, Unfall- und Steinschlagschäden
- Schäden durch unsachgemäßen Einbau, z. B. wenn Anzugsmomente oder die Montageanleitung nicht beachtet wurden
- Schäden durch Überlastung, Zweckentfremdung oder falsche bzw. fehlende Pflege und Schmierung
- Schäden durch nachträgliche Bearbeitung oder Umbauten
- Ein Teil, das korrekt beschrieben war, aber doch nicht zu deinen Vorstellungen oder deinem Umbau passt – dafür ist das Widerrufsrecht da, nicht die Gewährleistung
Rennsport und hartes Gelände
Wer Rennen fährt oder viel im Gelände unterwegs ist, hat deutlich mehr Verschleiß. Das ist kein Mangel. Ein echter Material- oder Fertigungsfehler bleibt aber ein Mangel – auch wenn du Rennen fährst.
Gewährleistung ist keine Garantie
Die gesetzliche Gewährleistung besteht gegenüber uns als Verkäufer. Eine freiwillige Herstellergarantie mit eigenen Bedingungen gilt – falls vorhanden – zusätzlich und schränkt deine gesetzlichen Rechte nicht ein.
Wer muss was beweisen?
Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 12 Monate nach Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei Lieferung vorhanden war. Danach musst du nachweisen, dass es sich um einen Mangel handelt und nicht um Verschleiß oder einen späteren Schaden.
Was wir im Mangelfall tun
Wir reparieren das Teil oder liefern Ersatz – für dich kostenlos. Klappt das nicht, kommen eine Preisminderung oder die Erstattung des Kaufpreises in Frage.
So gehst du vor
- Melde dich möglichst bald nach dem Entdecken des Problems über unser Kontaktformular. Schick das Teil bitte nicht ungefragt zurück.
- Gib deine Bestellnummer an, beschreibe das Problem kurz und schick uns Fotos: das Teil, die Schadstelle und wenn möglich den Einbauzustand.
- Bearbeite oder repariere das Teil bitte nicht selbst weiter, damit der Fehler geprüft werden kann.
- Wir melden uns mit dem weiteren Ablauf.
Diese Seite erklärt die gesetzliche Gewährleistung in einfachen Worten und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
Stand: 21.09.2026
